Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.07.2003 | OLG Nürnberg, 24.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,1555
BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03 (1) (https://dejure.org/2003,1555)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 StR 25/03 (1) (https://dejure.org/2003,1555)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 (1) (https://dejure.org/2003,1555)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 274 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls bei Selbstleseverfahren; Beweiskraft des Protokolls

  • HRR Strafrecht

    § 30 a Abs. 2 BtMG; § 52 StGB
    Konkurrenzen (unerlaubte Einfuhr und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); Mitsichführen einer Waffe ("jederzeit griffbereit")

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme vom Wortlaut von Urkunden durch Richter und Schöffen im Selbstleseverfahren ; Aufnahme in das Protokoll durch den Richter über die Feststellung der Kenntnisnahme von Urkunden ; Protokoll als Beweis für die Richtigkeit einer Feststellung ; Verwerfung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 64; ; StPO § ... 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; WaffG § 1 Abs. 7 Satz 1 aF; ; WaffG § 1 Abs. 2 Nr. 2 nF; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
    Mitsichführen einer Waffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 111
  • StraFo 2003, 431
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Ein Verwendungsvorsatz für die konkrete Tat ist entgegen der Auffassung der Revision nicht erforderlich (BGHSt 43, 8, 14; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 1 und 2).

    Das Bewußtsein der Verfügbarkeit bedurfte hier angesichts der Tatsache, daß es sich um eine Waffe im technischen Sinne handelt und der Angeklagte diese gemeinsam mit dem Fahrzeugschein für den gesteuerten Pkw verstaut hatte, weder näherer Prüfung noch Darlegung (BGHSt 43, 8, 14).

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Eine solche positive Feststellung ist aber Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BGH NStZ-RR 2001, 295; BGH, Beschluß vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Eine solche positive Feststellung ist aber Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BGH NStZ-RR 2001, 295; BGH, Beschluß vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Es liegt auf der Hand, daß derartige Gegenstände ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und vom Täter auch dazu bestimmt sind (BGHSt 43, 266, 269; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 (Teleskopschlagstock); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30a Rdn. 167).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Eine Beschränkung allein auf die Maßregelanordnung gemäß § 64 StPO, deren Aufhebung beantragt wird, wäre insoweit unwirksam, als diese nach den Urteilsgründen bei beiden Angeklagten Einfluß auf die Strafzumessung genommen hat (BGHSt 38, 362, 365).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: "wer ... ohne Handel zu treiben, einführt ...." (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; BGH NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Sie wurden zugunsten der Angeklagten R. und N. eingelegt, denn die Maßregelanordnung beschwert die Angeklagten (BGHSt 38, 4, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Ein Verwendungsvorsatz für die konkrete Tat ist entgegen der Auffassung der Revision nicht erforderlich (BGHSt 43, 8, 14; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 1 und 2).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Der qualifikationsspezifische Gefahrenzusammenhang zwischen Bewaffnung und Handeltreiben ist objektiv gegeben, wenn der Täter im Pkw gleichzeitig die Waffe sowie die Betäubungsmittel aufbewahrt und sich damit auf einer Drogenverkaufsfahrt oder - wie hier - auf einer Drogenbeschaffungsfahrt befindet (BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 2 und 5; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30a Rdn. 20).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
    Der qualifikationsspezifische Gefahrenzusammenhang zwischen Bewaffnung und Handeltreiben ist objektiv gegeben, wenn der Täter im Pkw gleichzeitig die Waffe sowie die Betäubungsmittel aufbewahrt und sich damit auf einer Drogenverkaufsfahrt oder - wie hier - auf einer Drogenbeschaffungsfahrt befindet (BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 2 und 5; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30a Rdn. 20).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr;

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 200/00

    Gesetzeskonkurrenz bandenmäßiger Handel mit BtM - bandenmäßige Einfuhr von BtM

  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 222/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Verteidigers

  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 312/98

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei der Revision im Jugendstrafrecht;

  • BGH, 28.11.1996 - 1 StR 654/96

    Bewertung des Mitführens einer Stahlrute im Rahmen des § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Dabei hat die Strafkammer verkannt, dass es sich bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), deren tatbestandliche Voraussetzungen bei einer Anordnung sicher feststehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, insoweit in NStZ 2004, 111 nicht abgedruckt; Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 84/09

    Beisichführen eines Totschlägers (Teleskopschlagstock)

    Bei einem Teleskopschlagstock handelt es sich nicht um einen Totschläger im Sinne der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG (BGH NStZ 2004, 111).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 81/22

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines Rauschmittels

    Bei einem Teleskopschlagstock handelt es sich nicht um einen Totschläger i.S. der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG (BGH, Urt. v. 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111; Beschl. v. 1. Juli 2009 - 2 StR 84/09, NStZ-RR 2009, 355; Gade/Gade, 2. Aufl. 2018, WaffG § 62 Rn. 40; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Lutz, 238. EL September 2021, WaffG § 52 Rn. 42; Steindorf/B. Heinrich, 10. Aufl. 2015, WaffG § 2 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03, 2 AR 135/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9197
BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03, 2 AR 135/03 (https://dejure.org/2003,9197)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - 2 ARs 218/03, 2 AR 135/03 (https://dejure.org/2003,9197)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 2 ARs 218/03, 2 AR 135/03 (https://dejure.org/2003,9197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Wolfsburg - 24a Ds 912 Js 277877/99
  • LG Lüneburg - StVK 473/03
  • LG Osnabrück - 13 StVK 26/02
  • BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03, 2 AR 135/03

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03
    Eine abschließende Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück beim Amtsgericht Lingen, die das Befasstsein mit diesem Antrag beendet hätte, liegt nicht vor (vgl. BGHSt 30, 189, 191).".
  • BGH, 25.10.2000 - 2 ARs 300/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in deren Bezirk die Strafanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03
    Dem schließt sich der Senat unter Bezugnahme auch auf die Senatsentscheidungen vom 23. April 2003 - 2 ARs 67/03 und vom 25. Oktober 2000 - 2 ARs 300/00) an.
  • BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 67/03

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckungskammer; Befasstsein

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 ARs 218/03
    Dem schließt sich der Senat unter Bezugnahme auch auf die Senatsentscheidungen vom 23. April 2003 - 2 ARs 67/03 und vom 25. Oktober 2000 - 2 ARs 300/00) an.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23521
OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03 (https://dejure.org/2003,23521)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.2003 - Ws 632/03 (https://dejure.org/2003,23521)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Ws 632/03 (https://dejure.org/2003,23521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen Aussichtslosigkeit; Notwendigkeit des Findens der besten Therapiemöglichkeiten für den Verurteilten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Dass nicht durch den Versuch eines "Neubeginns" - ggf. unter Anwendung von vom Regelvollzug abweichenden Therapieformen, mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158) - es doch noch zu einer kontinuierlicheren Teilnahme am Therapieprogramm kommen kann, wird nicht ersichtlich.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07

    Therapieunwilligkeit

    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07

    Therapieunwilligkeit

    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
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